Alto Merkt
Schule für Kranke - HOPE Kongress 2010
„Das kranke Kind - aufgehoben im Netzwerk von Pädagogik und Medizin“
(Veröffentlichung: Spuren - Sonderpädagogik in Bayern, 54.Jahrgang, Heft 1/2011, S18ff)
Vom 3. - bis 7.Nov. 2010 haben die Staatliche Schule für Kranke München, die Schule an der Heckscher-Klinik, München zusammen mit der Organisation HOPE Deutschland den 7. „HOPE- Kongress“ veranstaltet. HOPE (Hospital Organisation of Pedagogues in Europe) ist ein Zusammenschluss von Lehrkräften an Schulen für Kranke auf Europäischer Ebene. Zum Kongress kamen aus 24 europäischen und 9 weiteren Ländern 380 Fachleuten aus Pädagogik und Medizin, um 82 verschiedene Veranstaltungen zu besuchen. Dieser Artikel beschreibt verschiedene Rahmenbedingungen zu diesem herausragenden Ereignis für die Schulen für Kranke.
Für die Organisation ist in erster Linie den Münchener Schulleiterinnen Frau Anne-Kathrin Kohtz-Heldrich, Frau Elisabeth Meixner-Mücke, und für HOPE Deutschland Frau Maria Schmidt von der Schule für Kranke, Ludwigsburg zu danken. Im engeren Vorbereitungsteam erwiesen sich Frau Sissi Fuchsenberger und Frau Rita Wagner von der Schule an der Heckscherklinik sowie Frau Ulrike Kalmes und Herr Bernhard Ruppert an der Schule für Kranke München zusammen mit 40 Lehrkräften der beiden Schulen und noch weiteren Helfern als Stützen des für seine gute Organisation sehr gerühmten Kongresses.
Mit den Fahrtkosten der Teilnehmer aus vielen Staaten Europas ist ein HOPE-Kongress nicht gerade billig. Die rechtliche Vertretung und die finanzielle Abwicklung des Projektes werden vom Förderverein Schule für Kranke München e.V. unter der Leitung von Frau Dolores Waldschmidt geleistet. Zu meinen Aufgaben gehörte die Beantragung von Mitteln bei der Europäischen Union, die das Projekt über die Exekutivagentur, Bildung, Audiovisuelles und Kultur(EACEA) mit einem sechsstelligen Zuschuss unterstützt. EACEA setzt verschiedene EU-Programme um, darunter im Programm für „Lebenslanges Lernen auch die für die Schulen gedachten Comenius-Programme. Dieser Erfolg in der Förderung sollte auch andere Antragsteller aus den Förderschulen ermutigen, bei der EU für wichtige Projekte zu werben.
Die bei Frau MRin Irene Schopf und Herrn MR Erich Weigl, und in der Regierung von Oberbayern bei Frau RSchDin Marianne Künzel beantragte finanzielle Förderung trugen als Eigenmittel sehr zum Gelingen der Finanzierung bei, ebenso die finanzielle Unterstützung der Sachaufwandsträger der beiden Schulen, also die Landeshauptstadt München und der Bezirk Oberbayern sowie die Förderung der Kliniken durch kostenfreie Überlassungen z. B. von Räumen. Trotz bekannt schwieriger Zeiten konnte der Kongress auch Förderung von mehreren Unternehmen der Wirtschaft erhalten.
Geänderter schulischen Bedarf
Die Begründung im Förderantrag stützte sich auf Veränderungen in der Medizin und ihren Folgen. Die Fortschritte der Intensiv-Medizin führen zu einer wachsenden Anzahl von Kindern und Jugendlichen, die eine schwere Krankheit z. B. eine Leukämie-Erkrankung überleben. Mehr oder weniger auffällig für die Schule leiden etwa 15% bis 20% der Schülerinnen und Schüler unter chronischer oder psychischer Erkrankung und benötigen daher zum Teil langfristig angelegte Hilfen. Wie mehrere Förderschulformen auch, nimmt die Schule für Kranke für sich in Anspruch, dass sich gegen alle Pauschalierungen aus der Bevölkerungsentwicklung heraus die Aufgaben einstweilen mehren.
Die Europäische Union ist für Förderschulen und Schulen für Kranke ein Partner, der die Förderung bei Benachteiligung nachhaltig unterstützt.
Die Beschäftigung mit den Antragsrichtlinien für eine EU-Förderung zum Kongress lässt in der Lissabon-Strategie bzw. im Nachfolgeprogramm Europa 2020 ein sehr ausgeprägtes europäisches Interesse an einer erfolgreichen Förderung bei Benachteiligung erkennen. Im Konzept einer wissensbasierten Gesellschaft.soll u. a. die Reduzierung des Anteils von Schulabbrechern von derzeit 15% auf 10% und die Steigerung von Hochschulabsolventen im Alter von 30 bis 34 Jahren von derzeit 31% auf mindestens 40% sowie die Reduzierung des Anteils an Bürgern unterhalb der jeweils nationalen Armutsgrenze um 25% erreicht werden, wodurch 20 Millionen Bürger aus der Armut entkommen sollen. Vor diesem Hintergrund fördert die EU den Kongress auch unter dem Gesichtspunkt ihres Jahresthemas "Soziale Ausgrenzung bekämpfen" (combating social exclusion).
Prof. Dr. med. Stefan Burdach, Direktor der Klinik und Chefarzt, Kinderklinik München Schwabing, hat in seinem zentralen Eröffnungsvortrag mit dem Thema „z. B. Krebs bei Kindern - Was kommt nach der Heilung?“ sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es nicht angeht, Kinder mit einem extremen Aufwand von manchmal mehreren Hunderttausend Euro medizinisch überleben zu lassen, um dann durch Untätigkeit die weitere Lebensgestaltung und Bildungslaufbahn dem Zufall und oft dem Scheitern zu überlassen.
Zu den Methoden der EU gehört so genanntes Bildungsmonitoring. Darunter versteht z. B. das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB), Berlin, die empirisch gestützte Gewinnung von Indikatoren für die Bildungsqualität. Anhand bestimmter Indikatoren werden die Länder in Vergleich gebracht, um über Feedback an die Nationen eine Dynamik um bessere Plätze auszulösen.
Der nationale Lösungsweg wird dabei eher den Ländern bzw. den Antragstellern von Projekten überlassen. Der im Auftrag der Kultusministerkonferenz erstellte Bildungsbericht 2010 für Deutschland nennt durchaus einige Daten für die Förderschulen und ziemlich am Rande auch für Schulen für Kranke. Nationale Bildungsberichte sind Ausgangspunkte für das EU-Monitoring. Aus meiner Sicht wäre es wünschenswert, wenn der HOPE-Kongress in München durch seine politische Wirkung für diese Schulart langfristig zu einer differenzierteren Datenlage und zu einem intensiveren Monitoring auf EU-Ebene beiträgt.
Mobilisierung politischer Unterstützung
Die Schirmherrschaft zum Kongress übernahm Frau Eva Luise Köhler noch zur Amtszeit ihres Gatten als Bundespräsiden. Ihre Grußbotschaft enthält den Hinweis, dass Lebensprobleme wie etwa zu Gesundheit und Bildung gemeinsam und zu Ihrer notwendigen Zeit, und nicht aufgetrennt nach Professionen zu lösen sind: „Die Schule und das Lernen verschiebt man (bei schwerer Erkrankung Anm.d.V.) auf später, der Zugang zu Bildung genießt oft weniger Priorität. Zuweilen geraten Kinder jedoch gerade durch solch vermeintliche Erleichterung in eine psychosoziale Krise, … Deshalb brauchen kranke und besonders chronisch, langzeiterkrankte Kinder eine individuelle pädagogische Unterstützung, um den Kontakt zu ihrer Heimatklasse zu erhalten und sowohl vom Lerninhalt her als auch in sozialer Hinsicht mithalten zu können. Dabei kommt es darauf an, dass sich alle am Lern- und Genesungsprozess Beteiligten zusammentun und den Kindern diesen Weg ermöglichen.“
Dieser Ratschlag zu Inklusion durch intensive Kooperation der Fachleute findet bereits Ausdruck im Motto des Kongresses „Das kranke Kind – aufgehoben im Netzwerk von Pädagogik und Medizin“. Die Veranstalter des Kongresses sehen diese Kooperation von Medizinern und Pädagogen im Verbund mit den Eltern und den Betroffenen als ein zentrales konstituierendes Merkmal einer Schule für Kranke an. Diese Sichtweise wurde im Kongress durch die Auswahl der Referenten für die mehr als 80 Fachvorträge deutlich. Bei den Vorträgen kamen Pädagogen genauso zu Wort wie Mediziner.
Die vom Freistaat Bayern ausgehende Unterstützung brachte der Bayerische Kultusminister, Herr Dr. Ludwig Spaenle zur Eröffnung des Kongresses über einen sehr eindrucksvollen Staatsempfang für alle Kongressteilnehmer und viele Gäste im Kaisersaal der Alten Residenz München zum Ausdruck. Die Grundsatzrede betonte seine Überzeugung auf ein Recht auf bestmögliche Bildung ohne Wertung des jeweiligen Krankheitsbildes zu Lasten anderer Krankheitsbilder. Individualisierung im Unterricht, Beratung und Mitwirkung am Nachteilsausgleich zur praktischen Umsetzung von Inklusion werden darin als wichtige Aufgaben anerkannt. Aus meiner Sicht eines Landesreferenten passen die Äußerungen sehr gut zu den im Verband formulierten Positionen:
Viele Probleme der Schule für Kranke sind seit Jahren oder Jahrzehnten nicht gelöst.
- Lehrkräfte mit Lehramt für weiterführende Schulen
Zu Gründungszeiten der Schulen für Kranke um 1980 war nicht selten im Schulnamen der Namenszusatz „Grund- und Hauptschulstufe“ zu finden. Im Juli 1999 kam es in der Krankenhausschulordnung (KraSo) zu einer Änderung der Zuständigkeit auch für Schüler der weiterführenden Schulen. Das Bekenntnis zur Individualisierung legt nahe, dass Schüler von weiterführenden Schulen einen sonderpädagogisch fundierten Unterricht nach ihrem Leistungsstand und nach dem Lehrplan ihrer Schulart bekommen sollen. Damit steht die Erwartung, dass an der Schule für Kranke, und selbstverständlich ebenso an einer weiterführenden Schule zur Sonderpädagogischen Förderung, eine genügende Anzahl an Lehrkräften mit dem Lehramt für weiterführende Schulen tätig wird. In den vergangenen 11 Jahren wurde jedoch noch kein Plan erkennbar, wie das Kultusministerium den Regierungen in geordneter und bedarfsdeckender Weise zu Planstellen für Lehrkräfte mit dem Lehramt für weiterführende Schulen verhilft.
- Beratung bei Krankheit
Nach meinem Kenntnisstand hat es in Bayern die Zuweisung von Lehrerstunden für einen Beratungsdienst bei Krankheit noch nie gegeben. Ein langer Behandlungsprozess besteht je nach Erkrankung immer häufiger aus einer Mischung aus stationär und ambulant durchgeführten Maßnahmen. Manche Erkrankungen benötigen in einem Leben mit der Krankheit eine medizinische Betreuung in wechselnder Intensität über die gesamte Schulzeit. Länger dauernde Behandlungen erfolgen teilweise in der Klinik, in der Ambulanz sowie durch niedergelassene Ärzte. Die in der Vergangenheit eher enge Fixierung der Krankenhausschulordnung auf den stationären Klinikaufenthalt gehört zur Anpassung an geänderten Verfahren der Medizin gelockert. Im Sinne einer besseren Förderung mit Inklusion der Patienten ist ein vor Ort wirkender Beratungsdienst bei Krankheit als Teil der Schulen für Kranke eine sehr wesentliche Forderung des Verbandes.
- Nachteilsausgleich bei Krankheit
Das Bekenntnis zum Nachteilsausgleich bei Krankheit ist auf der Webseite des Ministeriums zu erkennen. Nachteilsausgleich bei Krankheit wird in der Praxis mit wohlwollenden Vertretern verschiedenster Schularten häufig, aber nicht stets zufrieden stellend geregelt. Das bestehende Verordnungsrecht orientiert sich am Bedarf bei bestimmten Behinderungen und greift mögliche Maßnahmen bei Krankheit zu wenig auf.
In den Schulordnungen finden sich zunehmend Regelungen zum Nachteilsausgleich bei Behinderung. Die Bayerische Verfassung liefert dazu eine Grundlage mit Art 118a zur Vermeidung von Nachteilen bei Behinderung. Eine vergleichbare rechtliche Basis ist für den spezifischen Nachteilsausgleich bei Krankheit nicht erkennbar. Ein gesetzliches Fundament kann aber geschaffen werden, indem das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz einen Text aufnimmt, dass bei schwerer Erkrankung auf Antrag Nachteilsausgleich zu gewähren ist. Dieser Text würde das Gespräch mit den anderen Schularten zur Entwicklung angemessener Regelungen deutlich befördern.
- Unterricht bei Krankheit
Ungelöst ist die Unterrichtsversorgung, wenn bei bestimmen Erkrankungen in der Klinik trotzdem Unterricht annähernd in Vollzeit möglich wäre. Das trifft häufiger in der Kinder- und Jugendpsychiatrie zu. Bei schweren Erkrankungen z: B. bei Krebs sind die Schulen für Kranke aufgrund ärztlicher Veranlassung vermehrt mit der Notwendigkeit zu Einzelunterricht konfrontiert. Der Schlüssel für die Zuweisung von Lehrerstunden gehört aufgabengerecht an diese Situationen angepasst.
Plattform für neue Initiativen
Die Leitung des Kultusministeriums und die Fachabteilung nutzen ihre heutigen Möglichkeiten zur konkreten Unterstützung bei der Weiterentwicklung der Schule für Kranke. Herr MR Erich Weigl initiierte zum Kongress ein Treffen von Fachreferenten aus den Ministerien anderer Bundesländer zur Besprechung möglicher Ansätze zur Weiterentwicklung der Schule für Kranke. Zwischenzeitlich liegt zu diesem Thema auch ein neues KMS vor. Das Dokument der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in Deutschland „Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler“ vom 20.03.1998 könnte nach der mittlerweile etwas langen Zeit eine Überprüfung zu seiner Umsetzung und eine Überarbeitung nach heutigem Diskussionsstand gebrauchen. Vielleicht führen die geführten Gespräche am Kongress in diese Richtung.
Frau MRin Irene Schopf diskutierte in einem Arbeitskreis die Möglichkeiten zur fachlichen Qualifikation in der Lehrerbildung im Sinne einer Pädagogik bei Krankheit. Wir erhoffen uns neue Impulse für die Einrichtung eines Einführungslehrgangs für Lehrkräfte, die neu an die Schule für Kranke versetzt werden.
Die Wertschätzung und Solidarität für die Aufgabe wurde auch in der von Herrn Ministerialdirektor Erhard gehaltenen Grußansprache an die Kongressteilnehmer sichtbar.
Nach meiner Auffassung sollte der bereits begonnene und zu wirtschaftlich schwierigen Zeiten unter einigen Frustrationen ausgesetzte Reformprozess zur Neuordnung der Krankenhausschulordnung in absehbarer Zeit wieder aufgegriffen werden. Die Bereitschaft zur konstruktiven Mitwirkung im Kultusministerium war beim Kongress jedenfalls in einer Vielzahl von einzelnen Impulsen zu spüren. Unvermeidlich geht es dann in einigen Punkten über die Zuständigkeit des Kultusministeriums hinaus um erfolgreiche Verhandlungen mit dem Finanzministerium.
Kooperation von Schulen in der Psychiatrie und Psychosomatik
In einem Impulsreferat als Auftakt zu einer Podiumsdiskussion brachte Herr SoR Wolfgang
Oelsner, Schulleiter einer Schule für Kranke in Köln, die Feststellung, dass es den Veranstaltern des Kongresses gelungen sei, die Gräben zwischen den Schulen in der Psychiatrie und der Psychosomatik zuzuschütten. Gemeint ist das nicht immer positive Eigenleben von Schulen, die sich unter ihren Fachrichtungen der Medizin gruppieren und bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben manchmal eher durch Konkurrenz auffallen. Den Schulleitungen und den Lehrkräften in den Vorbereitungsteams war es ein Anliegen die Vorteile aus den jeweiligen Stärken für einen gelungenen, gemeinsam veranstalteten Kongress zusammen zu legen. Die erfolgreiche Kooperation führte zu einem sehr intensiven fachlichen Austausch der Mediziner und Pädagogen in einem ausgesprochen breit angelegten Tagungsprogramm. Die Unterstützung aus den unterschiedlichen Möglichkeiten der Sachaufwandsträger hat dem Kongress gut getan. Die Stadt München stellte z. B. den Alten Rathaussaal als attraktiven Raum für das Kongress-Plenum günstig zur Verfügung. Die vom Bezirk getragene Schule an der Heckscher-Klinik konnte ihre günstigen räumlichen Möglichkeiten zur Durchführung zahlreicher Veranstaltungen beitragen. In der Praxis gibt es durch Doppeldiagnosen bei den Schülerpatienten immer wieder fachliche Berührungspunkte auf schulischer und auf medizinischer Ebene z. B. bei Überweisungen.
Krankheitsbilder wie Schulverweigerung und Schulphobie zeigen deutliche Zunahme. Auch für die Schulen für Kranke und die Förderschulen gibt es einen Bedarf an Kooperation, um ggf. Krankheit als wichtigen Faktor von Lernstörungen für angemessene Fördermaßnahmen zu erkennen. Die Bewältigung der oben angesprochenen Defizite bei Beratung, Nachteilsausgleich und Lehrerversorgung ist Grund für gemeinsame Anstrengungen der Schulen für Kranke.
Die Botschaft des Kongresses besteht in der Forderung nach praktischen Umsetzungen zu einem erweiterten Aufgabenspektrum.
Ein Kongress sollte die Fachlichkeit der Teilnehmer fördern, Impulse für weitere Entwicklungen setzen und eine Botschaft an die Umgebung senden, die einen gemeinsamen Willen der Kongressteilnehmer erkennen lässt. Herr Dr. Bruno Schor baut mit Hospitationstagen von Seminaren im Department für Pädagogik und Rehabilitation an der Ludwig-Maximilians-Universität München Brücken zwischen den Schulen für Kranke und den Förderschulen. Ihm ist eine inhaltliche Vorbereitung der Plenumsdiskussion zu danken, die zum Abschluss des Kongresses die Frage nach den zukünftigen Aufgaben beleuchten soll.
Unter der professionellen Moderation: von Dr. Catherine Kempf, selbst Ärztin, diskutierten Frau Kathrin Sonnenholzner (MdL) als Repräsentantin der Politik, Frau Andrea Mangold für rechtliche Aspekte, Herr Dr. Bruno Schor für die Wissenschaft, Herr Prof. Dr. Jochen Peters, München, für die Welt der Medizin und für die Lehrkräfte die scheidende Präsidentin von HOPE, Frau Gerd Falk-Schalk aus Schweden Gegenwartsprobleme und Zukunftsfragen.
Viele, aber nicht alle Staaten der Europäischen Union reagieren bei der Suche nach den besten Wegen auf sehr unterschiedlicher Weise auf die zunehmenden Aufgaben einer Schule für Kranke. Staaten wie die Niederlande setzen sehr stark auf Beratungsdienste. In einigen Staaten werden Leistungsaspekte, in anderen Staaten die sozialen Bedürfnisse betont.
Frau Kohtz-Heldrich, Frau Meixner-Mücke und Frau Schmidt, die Veranstalterinnen des Kongresses formulierten übergreifende Anliegen der Schulen für Kranke in „Münchner Thesen“:
Präambel
Krankheit kann eine lang andauernde, schwere Belastung mit vielen Einschränkungen im Leben eines Kindes und Jugendlichen sein.
Thesen:
- Unsere Gesellschaft muss kranke Kinder und Jugendliche nachhaltig vor Ausgrenzung und Diskriminierung schützen.
- Der Staat hat die Verpflichtung, eine gesetzliche Grundlage dafür schaffen.
- Es ist die Aufgabe aller Schulen aller Länder ein Netzwerk für kranke Kinder und Jugendliche zu bilden.
- Pädagogik bei Krankheit muss ein fester Bestandteil der Lehrerbildung sein.
- Schulen für Kranke sind gesetzlich verankerte Kompetenzzentren für Unterricht und Beratung bei Krankheit.
- Bedarfsgerecht ausgestattete Räume sind eine Bedingung für effektives Lernen.
- Die Kompetenzzentren für Unterricht und Beratung bei Krankheit sind offen für alle Kinder und Jugendliche jeden Alters, jeder Schulart und jeder Nationalität, die bei einer Erkrankung Hilfe und Unterstützung in ihrer Entwicklung und ihrer schulischen Laufbahn brauchen.
- Neben der medizinischen Nachsorge und analog dazu begleiten und beraten auch die Unterrichts-und Beratungszentren bei Krankheit kranke Schülerinnen und Schüler während der ganzen Schulzeit, solange dies erforderlich ist.
- Die Unterrichts- und Beratungszentren bei Krankheit geben Empfehlungen für einen gesetzlich umschriebenen, auf das jeweilige Krankheitsbild anwendbaren Nachteilsausgleich.
- Pädagogik bei Krankheit hat die wesentliche Aufgabe zur Entwicklung und Stabilisierung kranker Kinder und Jugendlicher beizutragen.
- Dieser Prozess braucht Zeit und Geduld. Unserer Gesellschaft muss dies ein besonderes Anliegen sein.
- Deshalb müssen alle Nationen, Länder, Kommunen, Gemeinschaften und alle am Prozess beteiligten Personen diesen Schutz gewährleisten und in der Praxis wirksam umsetzen.
Ausblick
Die Dokumentation der Ergebnisse ist ein wichtiges, auch gegenüber der EU angegebenes Projektziel, weil es nur wenige umfassendere Ansätze zu einer Lehrerfortbildung für eine Pädagogik bei Krankheit gibt. Die Erstellung eines Tagungsbandes, die Erweiterung der Kongress-Webseite um Berichte zu den Fachvorträgen, die Information von Europäischen Kulturbehörden zu den fachlichen Anliegen der Schulen für Kranke und nicht zuletzt die Erstellung eines umfassenden Abschlussberichts an die Brüsseler Agentur gehören zu den anstehenden Aufgaben für die Veranstalter.
Ein erster Überblick zu den Referenten und ihren Vorträgen ist auf der Webseite zum Kongress unter http://www.hope2010munich.eu/referenten.html .möglich. Die zum guten Teil vorhandenen Abstracts und Beschreibungen „zur Person“ werden zunehmend durch ausführlichere Fachbeiträge ergänzt.
Alto Merkt, Referent für Pädagogik bei Krankheit
alto-merkt@vds.bayern.de